Allgemeine Geschäfts- und Honorarbedingungen

§ 1 Allgemeines
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen dem Vertriebspartner, Mandanten oder Kunden – im weiteren Mandant genannt – und der CyDIS Cyber Defense and Information Security GmbH und gelten für deren Dienstleitungen und Produkte.

1.2 Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.3 Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn die CyDIS Cyber Defense and Information Security GmbH sie schriftlich bestätigt.

1.4 Grundlage für alle Angebote und Aufträge mit inländischen und ausländischen Mandanten ist deutsches Recht, wobei ausschließlich die nachstehenden Vertragsbedingungen maßgebend sind.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Mit der Zustimmung (schriftlich oder elektronisch) bzw. mit der Nutzung der Dienstleistung und Produkte akzeptiert der Mandant die Geschäftsbedingungen inklusive weiterer Vertragsbestandteile der CyDIS Cyber Defense and Information Security GmbH.

2.2 Mündliche Abreden, Zusagen sowie Abweichungen/ Nebenabreden von den vorliegenden Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die CyDIS Cyber Defense and Information Security GmbH. Die Abtretung von Vertragsansprüchen gegen die CyDIS Cyber Defense and Information Security GmbH ist nur mit schriftlicher Bestätigung durch die CyDIS Cyber Defense and Information Security GmbH zulässig. § 354a HGB bleibt unberührt.

2.3 Der Inhalt und die Ausführung des Vertrages richten sich ausschließlich nach dem Inhalt des beiderseitig unterschriebenen Vertrages.

§ 3 Leistungen und Mitwirkung des Kunden
3.1 Leistungen der CyDIS Cyber Defense and Information Security GmbH gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Feststellungen und die daraus folgenden Empfehlungen dem Vertragspartner zugegangen sind. Ob und wie seitens des Vertragspartners eine Umsetzung erfolgt, ist für den Erfolg der Erbringung von Beratungsleistungen unerheblich.

3.2 Der Vertragspartner verpflichtet sich, der CyDIS Cyber Defense and Information Security GmbH alle für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung erforderlichen Unterlagen, Daten und sonstigen Informationen vollständig und inhaltlich richtig zur Verfügung zu stellen bzw. zu ermöglichen, dass diese durch die CyDIS Cyber Defense and Information Security GmbH erstellt werden können. Während der Auftragserfüllung eintretende Änderungen der Daten oder Informationen oder anderer für die Auftragserfüllung wichtiger Umstände sind der CyDIS Cyber Defense and Information Security GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

3.3 Der Vertragspartner verpflichtet sich, der CyDIS Cyber Defense and Information Security GmbH schriftlich mitzuteilen, an welche Übermittlungsadresse sowie an welche Empfangspersonen die Untersuchungsergebnisse weiterzugeben sind. Ferner ist schriftlich darzulegen, welche Übertragungsmittel (Telefon, Telefax, Briefpost, Boten) gewählt und welche besonderen Vorkehrungen dabei getroffen werden sollen sowie welcher Grad der Vertraulichkeit einzuhalten ist. Mitteilungen und Versendungen durch CyDIS Cyber Defense and Information Security GmbH erfolgt auf Gefahr des Empfängers.

3.4 Der Vertragspartner versichert mit seiner Unterschrift unter einer Vertragsvereinbarung, dass seine Angaben bezüglich des berechtigten Interesses an der Auftragsdurchführung den Tatsachen entsprechen und dass mit dem Auftrag keine gesetzeswidrigen, sittenwidrigen oder staatsgefährdenden Ziele verfolgt werden.

3.5 Die im Rahmen der Arbeit von CyDIS Cyber Defense and Information Security GmbH erhobenen Daten sind oft sensibler Art. Dieses vorausgeschickt, gestattet der Vertragspartner der CyDIS Cyber Defense and Information Security GmbH ausdrücklich im Rahmen des Auftrages den Zugriff und die Nutzung von Systemen und Daten, die normalerweise durch einschlägige Gesetze geschützt sind.

3.6 Eine eventuell notwendige Unterrichtung betroffener Personen über die durchzuführenden Maßnahmen obliegt alleine dem Vertragspartner.

3.7 Sofern der Auftrag explizite Prüf-, Test- oder Audit-Bestandteile enthält, sind Beeinträchtigungen der Systeme nicht vollkommen auszuschließen. Der Vertragspartner erlaubt der CyDIS Cyber Defense and Information Security GmbH, bei der Durchführung alle für den Auftrag notwendigen technischen und methodischen Mittel anzuwenden, außer es drohen erkennbar irreversible oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand (mehr als 3 Personentage einer Fachkraft) zu behebende Schäden. Ausnahmen können nur durch explizite schriftliche Vereinbarungen getroffen werden, welche die Analyse bestimmter Daten oder die Durchführung bestimmter Vorgehensweisen ausschließen. Der Kunde wird CyDIS Cyber Defense and Information Security GmbH insoweit von allen Ansprüchen Dritter freistellen und auch auf die Geltendmachung eigener Ansprüchen gegen die CyDIS Cyber Defense and Information Security GmbH verzichten.

§ 4 Vertraulichkeit und Geheimhaltung
4.1 Die CyDIS Cyber Defense and Information Security GmbH verpflichtet sich gegenüber dem Vertragspartner alle als vertraulich bezeichneten Daten und Informationen zu jeder Zeit nach strengen Kriterien der Informationssicherheit zu behandeln und nicht ohne Zustimmung des Mandanten an Dritte weiterzugeben. Neben Geschäftsinformationen über den Kunden und Daten über den Auftragsgegenstand unterliegen ebenfalls auch Informationen über die Vertragsbeziehung zu CyDIS Cyber Defense and Information Security GmbH sowie zum Projekthintergrund der Geheimhaltung.

4.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die von der CyDIS Cyber Defense and Information Security GmbH angewendeten Arbeitstechniken sowie die dadurch gewonnenen Informationen, Erkenntnisse, Ermittlungsergebnisse oder sonstige vertragsbezogene Daten nicht ohne vorherige schriftliche Einwilligung durch die CyDIS Cyber Defense and Information Security GmbH an Dritte weiterzugeben. Eventuelle Verstöße gegen diese Verpflichtung berechtigen die CyDIS Cyber Defense and Information Security GmbH zur Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt unberührt.

§ 5 Gewährleistung
5.1 Die CyDIS Cyber Defense and Information Security GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Rahmen des Vertrages beschafften Informationen, den Erfolg der vorgeschlagenen Maßnahmen sowie für die Folgen von Entschließungen oder Maßnahmen des Auftraggebers, die dieser aufgrund der Berichte und Informationen der CyDIS Cyber Defense and Information Security GmbH fasst.

5.2 Darüber hinaus haftet die CyDIS Cyber Defense and Information Security GmbH dem Auftraggeber für die von ihren Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden. Dies gilt nicht im Falle der arglistigen Täuschung im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung.

5.3 Eine Haftung der CyDIS Cyber Defense and Information Security GmbH für leichte und mittlere Fahrlässigkeit besteht nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall wird die Haftung für vertragsuntypische Schäden sowie für Folgeschäden ausgeschlossen. Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf maximal € 25.000,- begrenzt. Als einzelner Schadensfall gilt die Summe der Schadensersatzansprüche aller Anspruchsberechtigten, die sich aus einer einzelnen, zeitlich zusammenhängend erbrachten, abgrenzbaren und insoweit einheitlichen Leistung ergibt. Schäden aus Verzug, Unmöglichkeit und der Verletzung vertraglicher Pflichten bedingt Haftung nur, soweit Schäden vorhersehbar sind.

5.4 Hindernisse, auf die CyDIS Cyber Defense and Information Security GmbH keinen Einfluss hat oder deren Beseitigung wirtschaftlich unvertretbare oder rechtswidrige Handlungen oder eine Gefährdung von Mitarbeitern der CyDIS Cyber Defense and Information Security GmbH bedingt, wirken als die Garantie der Vor-Ort-Verfügbarkeit einschränkende und von der Leistungspflicht befreiende Umstände. Sonstige schuldrechtliche Ansprüche der CyDIS Cyber Defense and Information Security GmbH, insbesondere die Freizeichnung nach Unmöglichkeitsrecht bleiben unberührt.

5.5 Die Haftung für und aufgrund von Unmöglichkeit der Leistung bedingt durch höhere Gewalt, einschließlich Ursachen im Rahmen militärischer Operationen oder durch behördliche Akte wird ausgeschlossen.

5.6 Vertragliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen CyDIS Cyber Defense and Information Security GmbH verjähren in zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Anspruchsentstehung.

§ 6 Preise und Auslagen
6.1 Für die Leistungserbringung der CyDIS Cyber Defense and Information Security GmbH gelten die Preise zum Zeitpunkt der Vertragszeichnung beider Parteien.

6.2 Die Vergütung der Beratungsleistungen ist zeitaufwandbezogen auf der Grundlage des nachstehenden Nettohonorars (zzgl. Auslagen und gesetzlicher Mehrwertsteuer): Tagessatz 1.350,- €

6.3 Unter einem Personentag ist ein Tag oder der überwiegende Teil der täglichen Arbeitszeit zu verstehen, während derer ein Consultant im Rahmen des Vertrages durch Leistung von Diensten oder durch Reisetätigkeit zu Vertragszwecken in Anspruch genommen wird.

6.4 Werden Mitarbeiter der CyDIS Cyber Defense and Information Security GmbH als Zeugen in Prozessen des Auftraggebers in Anspruch genommen, so ist dieser verpflichtet, der CyDIS Cyber Defense and Information Security GmbH Zeitaufwand und Auslagen gemäß den vorstehenden Konditionen zu vergüten. Die vom Gericht ausgezahlte Zeugenentschädigung wird auf die Vergütung angerechnet.

§ 7 Zahlung, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
7.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die Rechnungen der CyDIS Cyber Defense and Information Security GmbH sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Dieses gilt auch wenn die Leistung noch nicht, oder noch nicht vollständig erbracht wurde.

7.2 Eine Aufrechnung mit Forderungen gegen die CyDIS Cyber Defense and Information Security GmbH oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur bei durch die CyDIS Cyber Defense and Information Security GmbH anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Die CyDIS Cyber Defense and Information Security GmbH ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Vertragspartners, denen zufolge Zahlungen vorrangig auf dessen ältere Schulden zunächst auf die Kosten, danach auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Die Aufrechnung ist auch dann zulässig, wenn eine ein Zurückhaltungsrecht i.S.v. Satz 1 begründete Gegenforderung in eine Schadensersatzforderung übergeht. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch Kunden ist nur zulässig, soweit der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 8 Stornierung und Kündigung
8.1 Bei Stornierung eines vom Mandanten mündlich oder schriftlich erteilten Auftrages wird durch die CyDIS Cyber Defense and Information Security GmbH unabhängig von der Höhe der entstandenen Kosten und der bereits erbrachten Leistungen eine Stornierungsgebühr von 25% des veranschlagten Nettoauftragsvolumens erhoben. § 8 bleibt dabei unberührt. Bereits erbrachte Teilleistungen werden anteilig in Rechnung gestellt.

8.2 Die Geltendmachung von weiteren Ansprüchen bleibt vorbehalten.

§ 9 Gerichtsstand, Rechtswahl und Erfüllungsort
9.1 Der Erfüllungsort für die beiderseitigen Leistungen und der Gerichtsstand der CyDIS Cyber Defense and Information Security GmbH ist München, soweit dies rechtlich zulässig ist.

9.2 Sofern der Vertragspartner eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder Kaufmann ist und der Vertrag im Rahmen der Ausübung seines Hauptgewerbes geschlossen wird, ist der Gerichtstand für alle Rechtsstreitigkeiten der Geschäftssitz der CyDIS Cyber Defense and Information Security GmbH. Gleiches gilt, wenn der Mandant keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder wenn der Wohn- oder Geschäftssitz bzw. der gewöhnliche Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die CyDIS Cyber Defense and Information Security GmbH ist berechtigt, einseitig den allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu wählen.

9.3 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der CyDIS Cyber Defense and Information Security GmbH und inländischen oder ausländischen Vertragspartnern gilt ausschließlich das maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 10 Urheberrechte und gewerbliche Schutzrechte
10.1 Der Mandant ist nur berechtigt, die ihm zur Durchführung des Vertrages überlassenen Programme, Zeichnungen, Verfahrensbeschreibungen und sonstigen Unterlagen für den vertraglich vorgesehenen Gebrauch zu verwenden. Sämtliche Urheberrechte, Nutzungsrechte und sonstige Schutzrechte verbleiben bei der CyDIS Cyber Defense and Information Security GmbH. Eine über den notwendigen vertraglichen Gebrauch hinausgehende Verwendung, Vervielfältigung und Überlassung an Dritte ist dem Mandanten nicht gestattet.

10.2 Die CyDIS Cyber Defense and Information Security GmbH behält sich ihre Urheberrechte an von ihr im Rahmen des Vertrages erbrachten Leistungen oder Lieferungen ausdrücklich vor. Entsteht durch die Leistungen der CyDIS Cyber Defense and Information Security GmbH ein Urheberrecht, erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich unbegrenztes Recht zur Nutzung ausschließlich im Rahmen seines Geschäftsbetriebes. Der Mandant ist zur Unterlizenzierung und zur Weiterübertragung nicht berechtigt.

§ 11 Geheimhaltung
11.1 Der Mandant ist verpflichtet, im Rahmen des Auftrages entstehende Einzelangaben über betriebliche sowie technische und sachliche Verhältnisse an denen die CyDIS Cyber Defense and Information Security GmbH ein Geheimhaltungsinteresse haben kann, geheim zu halten, soweit durch besondere Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist. Des Weiteren ist der Mandant daran gebunden alle Produkt- und Geschäftsgeheimnisse – auch nach Beendigung des Vertrages – vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und nicht für vertragsfremde Zwecke zu verwenden.

§ 12 Salvatorische Klausel
12.1 Sollte eine dieser Regelungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine rechtlich zulässige Regelung, die dieser wirtschaftlich am nächsten kommt.

§ 13 Höhere Gewalt
13.1 Kann eine Partei trotz aller Sorgfalt aufgrund von höherer Gewalt wie Naturereignissen von besonderer Intensität, kriegerischen Ereignissen, Streik, unvorhergesehenen behördlichen Restriktionen usw. ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, wird die Vertragserfüllung oder der Termin für die Vertragserfüllung dem eingetretenen Ereignis entsprechend hinausgeschoben.