Eine Infrastruktur (von ‚unterhalb‘ und ‚Zusammenfügung‘) ist im übertragenen Sinn ein Unterbau. Sie umfasst alle langlebigen Einrichtungen materieller oder institutioneller Art, die das Funktionieren einer arbeitsteiligen Volkswirtschaft begünstigen. Es lässt sich unterscheiden zwischen der von privater Hand geschaffenen Infrastruktur und der vom Staat gestalteten Infrastruktur (Wirtschaftsordnung, Staatsunternehmen und staatliche Investitionen in Infrastruktur).

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